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VG Augsburg: einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit (bejaht), gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit (bejaht), gewerbebezogene Straftaten, Verletzung steuerlicher Pflichten, gewerbebezogene Ordnungswidrigkeiten
Urteil vom 17.10.2024 – Au 5 K 23.788